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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15 NZB   

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https://dejure.org/2016,100375
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15 NZB (https://dejure.org/2016,100375)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15 NZB (https://dejure.org/2016,100375)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - L 11 AS 1107/15 NZB (https://dejure.org/2016,100375)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14

    Berücksichtigung von Betriebskostenguthaben bei Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15
    Im Hinblick insbesondere auf die seinerzeit nicht hinreichend berücksichtigte Entscheidung des BSG vom 16. Mai 2012 (B 4 AS 132/11 R) sowie die danach ergangenen instanzgerichtlichen Entscheidungen (u.a. Urteil des 7. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen 24. November 2015 - L 7 AS 1148/14) hält nunmehr auch der erkennende Senat die in der zitierten Entscheidung unterbliebene weitere Überprüfung, inwieweit in dieser Verrechnungssituation bereite Mittel vorliegen, für erforderlich.

    Der erkennende Senat wird daher nicht an seiner von der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O.) und des 7. Senats des erkennenden Gerichts (Urteil vom 24. November 2015, a.a.O.) abweichenden Rechtsauffassung (Urteil vom 11. November 2012 - L 11 AS 1299/11) festhalten.

    Inwieweit unter Berücksichtigung der Ausführungen des 7. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 24. November 2015 (L 7 AS 1148/14), dass Aufrechnungen gegen Betriebskostenguthaben als unpfändbare Forderungen nach § 394 Satz 1 BGB unzulässig sind, so dass Aufrechnungserklärungen zivilrechtlich unwirksam wären und sich an der Berücksichtigung der Guthaben als Einkommen nichts dadurch ändere, dass die SGB II-Leistungsberechtigten evtl. den Zivilrechtsweg beschreiten müssten, und der dann noch zu stellenden Frage nach der erforderlichen Unterstützung der Leistungsempfänger durch das Jobcenter hierbei im Ergebnis das Urteil des SG zu bestätigen oder aufzuheben sein wird, muss der Hauptsacheentscheidung vorbehalten bleiben.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2012 - L 11 AS 1299/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15
    Mit diesem Rechtssatz weiche das SG Braunschweig vom Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 11. Dezember 2012 (L 11 AS 1299/11) ab.

    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist auch begründet, da die Entscheidung des SG - wie der Beschwerdeführer zutreffend rügt - von einer Entscheidung des erkennenden Senats (Urteil vom 11. November 2012, L 11 AS 1299/11) abweicht.

    Der erkennende Senat wird daher nicht an seiner von der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O.) und des 7. Senats des erkennenden Gerichts (Urteil vom 24. November 2015, a.a.O.) abweichenden Rechtsauffassung (Urteil vom 11. November 2012 - L 11 AS 1299/11) festhalten.

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15
    Im Hinblick insbesondere auf die seinerzeit nicht hinreichend berücksichtigte Entscheidung des BSG vom 16. Mai 2012 (B 4 AS 132/11 R) sowie die danach ergangenen instanzgerichtlichen Entscheidungen (u.a. Urteil des 7. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen 24. November 2015 - L 7 AS 1148/14) hält nunmehr auch der erkennende Senat die in der zitierten Entscheidung unterbliebene weitere Überprüfung, inwieweit in dieser Verrechnungssituation bereite Mittel vorliegen, für erforderlich.

    Der erkennende Senat wird daher nicht an seiner von der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O.) und des 7. Senats des erkennenden Gerichts (Urteil vom 24. November 2015, a.a.O.) abweichenden Rechtsauffassung (Urteil vom 11. November 2012 - L 11 AS 1299/11) festhalten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - L 23 SO 68/12

    Die Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenerstattungen eines Beziehers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15
    Das SG weiche auch von einer Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2014 (L 23 SO 68/12) ab.
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15
    Der erkennende Senat hat in dieser Entscheidung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 22. März 2012 (B 4 AS 139/11 R, Rn 13 u. 16) ausgeführt, dass ein während des laufenden SGB II-Leistungsbezugs gutgeschriebener Geldbetrag aus Betriebskostenabrechnungen auch dann als Einkommen anzurechnen ist, wenn dieses Guthaben nicht zur Auszahlung gelangt, sondern mit gleichzeitig fällig werdenden anderen, ebenfalls gegen den Leistungsempfänger bestehenden Forderungen verrechnet wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2018 - L 9 AS 1368/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15
    Der Beklagte verweist auch auf die Zulassung der Berufung des 9. Senats des erkennenden Gerichts in einem vergleichbaren Fall (L 9 AS 1103/15 NZB/ L 9 AS 1368/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 3/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15
    Es liege auch keine Divergenz vor, denn die von dem Beklagten zitierte Rechtsprechung sei durch die aktuelle Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 19. März 2014 - L 13 AS 3/13) und des BSG aufgehoben worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2015 - L 9 AS 1103/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 11 AS 1107/15
    Der Beklagte verweist auch auf die Zulassung der Berufung des 9. Senats des erkennenden Gerichts in einem vergleichbaren Fall (L 9 AS 1103/15 NZB/ L 9 AS 1368/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2019 - L 11 AS 412/16
    Der erkennende Senat hält nicht mehr an seiner früheren Rechtsprechung (Urteil vom 11 November 2012 - L 11 AS 1299/11 -) fest (vgl auch schon den Beschluss des erkennenden Senats vom 24. Mai 2016 - L 11 AS 1107/15 NZB -, nunmehr nach Berufungszulassung L 11 AS 480/16) und folgt dem 9. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen (vgl Urteil vom 30. Oktober 2018 - L 9 AS 1368/15 -).
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